Zertifizierte und Ad-hoc-Betten
Intensivstationen (IS), Basel-Stadt, 30.03.2020 bis 01.05.2023
Für die Anzahl der zertifizierten Betten auf Intensivstationen sind die erforderliche Personalausstattung, die räumlichen Anforderungen und die technische Ausrüstung massgeblich. Die Zertifizierung erfolgt durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI).
Die Anzahl «Zertifizierte Betten» entspricht voll belegten Intensivstationen. Kurzfristige Schwankungen dieser Zahl resultieren aus Meldelücken. Die Schwankungen haben bezüglich Patientenversorgung keine Konsequenzen. Spitäler können frei entscheiden, ob sie alle oder nur Teile ihrer zertifizierten Betten betreiben, solange sie im Jahresdurchschnitt mindestens 60 Prozent der zertifizierten Betten belegen.
«Ad-hoc-Betten» sind zusätzliche Behandlungsplätze ausserhalb der zertifizierten Räume. Die Betreuung der Patientinnen und Patienten erfolgt mithilfe von anderem Fachpersonal aus Bereichen wie zum Beispiel der Anästhesie. Die Zahl entspricht den durch die Spitäler gemeldeten und aktuell betriebenen, aber nicht zertifizierten Intensivbetten. Der Betrieb von Ad-hoc-Betten ist nur in Katastrophen- oder anderen ausserordentlichen Situationen erlaubt. Betreibt ein Spital ausserhalb einer solchen Situation Ad-hoc-Betten, dann verliert die betreffende Intensivstation ihre Zertifizierung.
Das «Total betriebene Betten» setzt sich zusammen aus der Summe der betriebenen zertifizierten und der betriebenen Ad-hoc-Betten. Dabei handelt es sich um die durch die Spitäler gemeldeten Betten auf Intensivstationen, in denen Patientinnen und Patienten mit verfügbarem, qualifiziertem Fach- und anderem Personal in Kombination von Schichtdienst und Sondereinsätzen behandelt werden können.
Die gemeldeten Werte der Spitäler bleiben maximal sieben Tage gültig.
Die Anzahl «Zertifizierte Betten» entspricht voll belegten Intensivstationen. Kurzfristige Schwankungen dieser Zahl resultieren aus Meldelücken. Die Schwankungen haben bezüglich Patientenversorgung keine Konsequenzen. Spitäler können frei entscheiden, ob sie alle oder nur Teile ihrer zertifizierten Betten betreiben, solange sie im Jahresdurchschnitt mindestens 60 Prozent der zertifizierten Betten belegen.
«Ad-hoc-Betten» sind zusätzliche Behandlungsplätze ausserhalb der zertifizierten Räume. Die Betreuung der Patientinnen und Patienten erfolgt mithilfe von anderem Fachpersonal aus Bereichen wie zum Beispiel der Anästhesie. Die Zahl entspricht den durch die Spitäler gemeldeten und aktuell betriebenen, aber nicht zertifizierten Intensivbetten. Der Betrieb von Ad-hoc-Betten ist nur in Katastrophen- oder anderen ausserordentlichen Situationen erlaubt. Betreibt ein Spital ausserhalb einer solchen Situation Ad-hoc-Betten, dann verliert die betreffende Intensivstation ihre Zertifizierung.
Das «Total betriebene Betten» setzt sich zusammen aus der Summe der betriebenen zertifizierten und der betriebenen Ad-hoc-Betten. Dabei handelt es sich um die durch die Spitäler gemeldeten Betten auf Intensivstationen, in denen Patientinnen und Patienten mit verfügbarem, qualifiziertem Fach- und anderem Personal in Kombination von Schichtdienst und Sondereinsätzen behandelt werden können.
Die gemeldeten Werte der Spitäler bleiben maximal sieben Tage gültig.
Die Kapazitäten der mehr als 150 Spitäler und Kliniken der Schweiz erhebt der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) über das Informations- und Einsatzsystem (IES). Der KSD, das BAG, die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) und der Verband H+ Die Spitäler der Schweiz haben gemeinsam die zu erhebenden Daten festgelegt.
Die Intensivmedizin ist eine medizinische und pflegerische Behandlung, die auf unterschiedliche, technisch hochkomplexe Geräte (Intensivstationen) angewiesen ist und einer engmaschigen Betreuung durch spezialisierte Teams bedarf. Der gewünschte Zeitraum kann mit dem Schieberegler unter der Grafik ausgewählt werden.
Die Intensivmedizin ist eine medizinische und pflegerische Behandlung, die auf unterschiedliche, technisch hochkomplexe Geräte (Intensivstationen) angewiesen ist und einer engmaschigen Betreuung durch spezialisierte Teams bedarf. Der gewünschte Zeitraum kann mit dem Schieberegler unter der Grafik ausgewählt werden.
Das Sanitätsdienstliche Koordinationsgremium (SANKO) und der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) haben entschieden, die obligatorische Meldung der Spitalkapazitäten per 01.05.2023 zu sistieren. Die Daten werden auf dem Dashboard Covid-19 nicht mehr aktualisiert.
Zertifizierte Betten
Betriebene zertifizierte Betten
Betriebene Ad-hoc Betten
Betten